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14.08.2020

Förderprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Guten Tag liebe Mandanten,

es vergeht nahezu kein Tag, an dem wir nicht mit neuen Informationen über mögliche Hilfen für Unternehmen in der Corona-Krise konfrontiert werden. Dabei den Überblick zu behalten ist auch für uns schwierig, da die Hilfen teilweise sehr schnell beschlossen und auf den Weg gebracht werden, ohne dass die Abwicklung und Vorgaben eindeutig geklärt sind. Vieles bleibt daher am Anfang ungeklärt und auch die zuständigen genannten Ansprechpartner können häufig auch keine eindeutigen Aussagen treffen. Dazu kommen dann noch unterschiedliche Regelungen in einzelnen Bundesländern um letztlich das Ganze noch schwieriger zu machen.

Wir werden aber trotzdem versuchen für Sie den Überblick zu behalten und Sie auch weiterhin zu informieren.

Eine für Sie interessante Unterstützung könnte das Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ der Bundesagentur für Arbeit sein:

Das Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ist diese Woche angelaufen. Es richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind und hat diese Ziele:
> Ausbildungsplätze erhalten (Ausbildungsprämie)
Die Ausbildungsprämie fördert KMU, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch gleich viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020 abschließen, wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019. Die Prämie besteht aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag.
> zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
Alternativ gibt es die Ausbildungsprämie plus für zusätzliche Ausbildungsverträge. In diesem Fall beträgt der Zuschuss einmalig 3.000 Euro pro zusätzlichem Ausbildungsvertrag.
> Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung)
Die Förderung können KMU erhalten, die ihre Auszubildenden nicht in Kurzarbeit schicken und auch bei deren Ausbilderinnen und Ausbildern außerhalb von Zeiten des Berufsschulunterrichts davon absehen. Der Arbeitsausfall muss im Betrieb oder in einer Betriebsabteilung bei mindestens 50 Prozent liegen. Wenn Ihr Unternehmen Kurzarbeit anzeigt, muss gleichzeitig eine Anzeige bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit erfolgen, dass die Ausbildung fortgesetzt wird. Hat Ihr Unternehmen bereits Kurzarbeit angezeigt, muss es dies unverzüglich nachholen.
> Übernahme bei Insolvenzen fördern (Übernahmeprämie)
Bildet Ihr Unternehmen Auszubildende aus einem Betrieb weiter aus, der infolge der Corona-Krise insolvent ist, können Sie die Übernahmeprämie für sogenannte Insolvenzlehrlinge beantragen. Der aufnehmende Betrieb erhält die Übernahmeprämie als einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro.

Die entsprechenden Formblätter finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern .

Bleiben Sie gesund!



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